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Fundbüro

 

Das Fundbüro befindet sich im Landratsamt in Strzelce Krajeńskie, im Zimmer Nr. 210 und ist in der Amtszeit geöffnet.

Gemäß dem polnischen Fundgesetz vom 20. Februar 2015 (GBl. von 2015, Pos. 397), wer eine Sache fand und den Empfangsberechtigten bzw. seinen Aufenthaltsort nicht kennt, liefert die Sachen dem für den Finder bzw. für den Fundort örtlich zuständigen Landrat ab.

Als Ausnahme gilt hier die Sache (insbesondere: Waffe, Munition, Sprengstoffe), für die eine Genehmigung erforderlich ist oder auch Dokumente (Personalausweis bzw. Reisepass), die unverzüglich bei der nächsten Polizeiwache abzugeben sind.

Der Landrat kann den Empfang der Sachen verweigern, wenn ihr Wert den Betrag von 100 PLN unterschreitet, es sei denn, die Sache hat einen historischen, wissenschaftlichen bzw. Kunstwert.

Bei der Empfangsverweigerung durch den Landrat kann der Finder mit der Sache nach eigenem Ermessen umgehen.

Mit Ablauf des im Art. 187 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches angegebenen Termins (d.h. innerhalb von zwei Jahren nach dem Fund) erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache. Der Landrat fordert den Finder auf, die Sache in der Frist von nicht länger als 2 Wochen abzuholen, unter dem Hinweis darauf, dass die nicht termingemäß empfangene Sache in Eigentum des Landkreises übergeht.

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